Förderprogramm Wärmepumpe 2011 und 2012
Zu den umweltschonendsten Heizungstechniken gehören Wärmepumpen. Mit geringem Energieaufwand nutzen sie die im Erdreich, im Grundwasser oder in der Außenluft gespeicherte Umweltwärme und wandeln sie in Heizenergie um.
Unser SWK JUMBO hilft Ihnen in Krefeld bei der Anschaffung Ihrer Wärmepumpen-Anlage!
Wärmepumpen werden nach der Art des Trägermediums bei der Wärmezufuhr (Sole, Luft, Wasser) und des Heizmediums der Nutzwärme (zumeist Wasser) unterschieden. Dementsprechend gibt es verschiedene Varianten von Wärmepumpen wie zum Beispiel:
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Sole-Wasser-Wärmepumpen
(Energiebezug aus dem Erdreich) -
Luft-Wasser-Wärmepumpen
(Energiebezug aus der Außenluft) -
Wasser-Wasser-Wärmepumpen
(Energiebezug aus dem Grundwasser)
| Installation einer Wärmepumpe
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Förderbedingungen
- Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen zur Raumheizung mit und ohne Warmwasserbereitung.
- Die Wärmepumpe wird im Krefelder Stadtgebiet installiert.
- Der Strom zum Betrieb der Wärmepumpe wird separat über einen eigenen Zähler gemessen.
- Die gesamte Stromlieferung für das geförderte Objekt, d.h. Haushaltsstrom und der Strom zum Betrieb der Wärmepumpe, erfolgt für mindestens fünf Jahre durch die SWK ENERGIE GmbH.
- Bei vorzeitiger Kündigung der Stromlieferungsverträge mit der SWK ENERGIE GmbH, d.h. vor Ablauf von fünf Jahren, zahlt der Kunde den erhaltenen SWK JUMBO-Zuschuss anteilig an die SWK zurück.
- Der Antrag auf Förderung ist mit dem SWK-Antragsformular zu stellen. Sie erhalten eine schriftliche Bewilligung.
- Zur Feststellung und Überweisung der Fördergelder ist ein separater SWK-Abrechnungsantrag zusammen mit den Rechnungsunterlagen des Installationsbetriebes bis spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme der Wärmepumpe bei uns einzureichen.
- Die Anzahl der förderbaren Anlagen ist begrenzt. Die Anträge werden nach Eingang bewilligt.
- Ein Rechtsanspruch auf unsere JUMBO-Zuschüsse besteht nicht.
Förderzeitraum
- Die Förderaktion läuft bis zum 31.12.2012.
- Der Förderanspruch besteht max. 6 Monate nach Bewilligung, längstens jedoch bis zum 31.12.2012.
- Bis zum 31.12.2012 muss der Strombezug für die Wärmepumpe aufgenommen und die Inbetriebnahme der gesamten Anlage erfolgt sein.
Den Förderantrag finden Sie in unserem Downloadbereich.
Kontakt
Unsere Energieberater stehen Ihnen jederzeit für Ihre Fragen bezüglich Wärmepumpen-Installation und Förderprogramm gerne zur Verfügung. Sie informieren Sie auch über staatliche Fördermaßnahmen, die Sie gegebenenfalls zusätzlich in Anspruch nehmen können.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unseren Beratern. Sie kommen auch gern zu Ihnen nach Hause.
Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an:
Tel. (0 21 51) 98 22 00
Oder wenn Sie uns schreiben wollen:
SWK ENERGIE GmbH
– Energieberatung –
St. Töniser Straße 124
47804 Krefeld
Fax: (0 21 51) 98 33 22 00
E-Mail: energieberatung@swk.de
